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Führerschein erstmalig erhalten, erweitern, verlängern

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann bei der Führerscheinstelle oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

Deine Fahrschule unterstützt dich dabei.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch

  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

  • Sehtestbescheinigung

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

 

Nach der Prüfung:

Wurde die praktische Prüfung nach deinem 18. Geburtstag bestanden, bekommst du vom Prüfer den Führerschein ausgehändigt.

Bei Doppelklassen oder nicht ausreichendem Mindestalter oder der Führerschein liegt dem Prüfer bis zur Prüfung noch nicht vor, gibt es einen „Nachweis über die erfolgreiche Prüfung“.

Wurde die praktische Prüfung vor deinem 18. Geburtstag bestanden, bekommst du vom Prüfer einen „Nachweis über die erfolgreiche Prüfung“ ausgehändigt, den du beim Straßenverkehrsamt abgibst.

Der Nachweis gilt nicht als Fahrerlaubnis !

 

Dort wird dann eine vorläufige Fahrerlaubnis erteilt und du kannst sofort damit fahren. Die vorläufige Fahrerlaubnis ist bis drei Monate nach der Erteilung gültig. 

Der Kartenführerschein wird dann zugeschickt oder kann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werde.

Sollte der Führerschein dann immer noch nicht bei dir sein, melde dich sich bitte beim deiner Führerscheinstelle. 

Weitere Infos

Gebührenübersicht Straßenverkehrsamt Kreis Herford

​Info Straßenverkehrsamt Herford Führerschein erstmalig erhalten, erweitern, verlängern

KONTAKT

Kreis Herford - Fahrerlaubnisse
Sie erreichen uns über die Telefonzentrale
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223 988-444
Telefax: 05223 988-421
E-Mail schreiben:  fuehrerscheinstelle@kreis-herford.de

Deine Fahrschule unterstützt dich dabei.  

Wir machen dich mobil!

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