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B196   

Upgrade zum Autoführerschein -  ohne Praktische Prüfung

125er (A1) mit Klasse B (Autoführerschein) in Deutschland fahren

Vorraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Klasse-B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren 

 

Ausbildung:

Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten für Motorradfahren besuchen

Praxisausbildung:   5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

  • Theorieprüfung :  Nein

  • Praxisprüfung :    Nein

 

Danach bekommst du von uns eine Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung.

Mit der Teilnahmebescheinigung in der Tasche kannst du einen Termin bei der Führerscheinstelle deines Wohnortes ausmachen, um die B196-Eintragung vornehmen zu lassen.

Dafür solltest du dir aber nicht zu viel Zeit lassen, denn zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl in deinen Führerschein darf maximal ein Jahr vergehen.

Es ist nicht möglich, die Eintragung in einer anderen Stadt vornehmen zu lassen. Du musst dich zwangsläufig an die Behörde des Ortes wenden, an dem du gemeldet bist.

Bei dem Termin wird dir der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 vorgelegt, den du einfach nur ausfüllen musst. Dabei geht es in erster Linie um Informationen zu deiner Person (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten etc.) und zur deiner Fahrerlaubnis (Klasse, Erteilungsdatum, Führerscheinnummer, Beschränkungen etc.).

Außerdem musst du deine Unterschrift abgeben, die dann später auf deinem neuen Führerschein abgedruckt ist.

Um die Eintragung der B196-Schlüsselzahl zu beantragen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • die Bescheinigung der Fahrschule über dein Teilnahme an der B196-Schulung

  • eine Kopie deines gültigen Personalausweises oder alternativ eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

  • Deinen aktuellen Führerschein

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild von dir im Format 35 mm x 45 mm

  • Du musst persönlich beim Straßenverkehrsamt erscheinen !

Für die Beantragung der B196-Eintragung fällt eine Gebühr in Höhe von 38,60 € an. Je nach Behörde kann sie aber auch höher ausfallen.

Achtung! Es ist nicht erlaubt, Leichtkrafträder (125 er Klasse A1) nur allein mit der B196-Bescheinigung zu fahren, also ohne Eintragung in deinen Führerschein.

Tust du das doch, machst du dich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Erst wenn die Schlüsselzahl wirklich in Ihrem Führerschein steht, ist dieser auch gültig.

 

Welche Motorräder darf ich dann fahren?

Krafträder der Klasse A1 – Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt. Das heißt: Dein 11kW Leichtkraftrad muss mindesten 110 kg wiegen.

 

Komplettpreis incl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden: 999,- €
Bei Bedarf können weitere Fahrstunden gem. unserer aktuellen Preisliste genommen werden.

 

 

Wo gilt diese Führerscheinerweiterung?

Die Fahrerlaubnis B196 gilt nur innerhalb Deutschlands.

Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

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