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Info Führerschein ab 17 Jahren: begleitet fahren

BF17 - das begleitete Fahren ab 17

Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16,5 Jahren bei unserer Fahrschule für Klasse B und/oder BE anmelden.

Für dich und deine Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen.

Voraussetzungen für dich als Bewerber(in):

  • Du musst in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und

  • deine Erziehungsberechtigten müssen dir das begleitete Fahren erlauben.

 

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann bei der Führerscheinstelle oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden oder durch die Fahrschule erfolgen.

 

Ausbildung: ( wie mit 18 Jahren)

Theorieunterricht :   (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht) 

Praxis:     Übungsstunden + 12 Sonderfahrten (5x Überlandfahrt + 4x Autobahnfahrt + 3x Nachtfahrt) 

Prüfung:  Theorieprüfung, Praktische Prüfung

 

Unterlagen/Nachweise:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild von dir im Format 35 mm x 45 mm

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs  ( mit 9 UE ) Erste Hilfe für alle Führerscheinklassen

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson

 

Voraussetzungen für deine Begleitperson:

  • sie muss mindestens 30 Jahre alt sein

  • sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen

  • sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst du nach deinem 17. Geburtstag vom Prüfer eine „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt.
Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Wurde die praktische Prüfung noch vor dem 17. Geburtstag bestanden, gibt es vom Prüfer einen Nachweis über die erfolgreiche Prüfung, den ihr beim Straßenverkehrsamt abgebt.

Der Nachweis gilt nicht als Fahrerlaubnis !

 

Die Prüfbescheinigung (BF17)  wird dann passend zum Geburtstag zugeschickt oder kann beim Straßenverkehrsamt abgeholt werde.

 

Kartenführerschein zum 18. Geburtstag / Ablauf im Straßenverkehrsamt

Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. 

Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von uns erhalten haben. 

Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu.

Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. 

Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. 

Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.

Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. 

Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV)benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.

Weitere Infos

Gebührenübersicht Straßenverkehrsamt Kreis Herford

Kreis Herford Straßenverkehrsamt

KONTAKT

Kreis Herford - Fahrerlaubnisse
Sie erreichen uns über die Telefonzentrale
Elsestraße 225
32278 Kirchlengern

Telefon: 05223 988-444
Telefax: 05223 988-421
E-Mail schreiben: 
fuehrerscheinstelle@kreis-herford.de

 

Deine Fahrschule unterstützt dich dabei.  

Wir machen dich mobil!

Als Bonus bei Online-Anmeldung/Registrierung erhältst Du von uns einen Gutschein im Wert von 25,- Euro. *

Dieser kann dann bei Abschluss des Vertrages eingelöst werden.

 * Gilt für Neuanmeldungen. Einzulösen auf den Grundbetrag.

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