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Klasse L

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für

land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für

solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,

auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. 

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger. 

 

Mindestalter: 16

 

Ausbildung: 

Theorie (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht) 

 

Prüfung: 

Nur Theorieprüfung

 

Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild von dir im Format 35 mm x 45 mm

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs  ( mit 9 UE ) Erste Hilfe für alle Führerscheinklassen

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch

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