Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für
solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Ausbildung:
Theorie (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht)
Prüfung:
Nur Theorieprüfung
Unterlagen:
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ein aktuelles biometrisches Lichtbild von dir im Format 35 mm x 45 mm
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Sehtest
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Erste-Hilfe-Kurs ( mit 9 UE ) Erste Hilfe für alle Führerscheinklassen
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Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch