Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm.
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Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum.
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Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW.
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Vierrädrige Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW. Leermasse max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 15 Jahre (neu seit 28.07.2021)
Ausbildung:
Theorie: (12x Grundunterricht + 2x klassenspezifischer Unterricht)
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Unterlagen :
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ein aktuelles biometrisches Lichtbild von dir im Format 35 mm x 45 mm
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Sehtest
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Erste-Hilfe-Kurs ( mit 9 UE ) Erste Hilfe für alle Führerscheinklassen
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Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
Weitere Infos
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TÜV NORD
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Kreis Herford Straßenverkehrsamt